Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma LogoVision M.Seiss - Stand 01/2011
A Geltung
- Alle Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch die Firma LogoVision M.Seiss.
B Vertragsschluß
- Angebote jeglicher Art (Werbung in Zeitschriften oder per Post, im Internet, bei Telefongesprächen, etc.) erfolgen freibleibend. Mündliche Auskünfte und Zusagen Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Dienstleistungsangaben, technische Angaben, Preise sind freibleibend, außer sie sind ausdrücklich als verbindlich angegeben. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar.
C Lieferzeit, Teillieferungen, Termine
- Die auf Anfrage angegebenen Lieferzeiten oder Liefertermine sind geschätzte Zeiten. Gerät die Firma LogoVision M.Seiss in Verzug, so haftet Firma LogoVision M.Seiss für den durch den Verzug entstandenen Schaden des Vertragspartners nur, wenn der Verzug aufgrund Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Firma LogoVision M.Seiss verursacht wurde. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner auch nach Fristsetzung mit Ablehnungsdrohung nur dann verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Fall leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
- Bei der Verzögerung von Lieferungen oder Dienstleistungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik im eigenen oder in Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder sonstigen von der Firma LogoVision M.Seiss nicht vertretbaren Zuständen, Vorkommnissen, Ereignissen, ist die Firma LogoVision M.Seiss berechtigt, die Lieferung oder die Erfüllung von Dienstleistungsverhältnissen nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können in diesem Falle jedoch ganz oder teilweise von einem bestehenden Vertrag zurücktreten, wenn eines der genannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über die vereinbarte Frist hinausführt. Weitergehende Ansprüche der Vertragspartner sind ausgeschlossen.
- Bei Verzögerungen, die durch beauftragte Firmen (z. B. für Webspace) verursacht werden, haftet nicht die Firma LogoVision M.Seiss, sondern diese Firma. Für den Antrag auf eine Domainregistrierung und die Bestellung eines (virtuellen) Servers schließt die Firma LogoVision M.Seiss für den Kunden einen Vertrag ab. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Kunden und der Fremdfirma. Die Firma LogoVision M.Seiss haftet in keiner Weise für auftretende Probleme bei diesem Vertragsverhältnis.
- Die Firma LogoVision M.Seiss ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.
D Preise und Zahlungsbedingungen
- Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, die Sie von der Firma LogoVision M.Seiss erhalten. Im Preis enthalten sind angegebene Dienstleistungen, Materialien und Aufwendungen. Die Firma LogoVision M.Seiss behält es sich jedoch vor, bei einer unangemessenen oder bei Vertragsschluß nicht vorhersehbaren Aufwandszuwachs, zusätzliche Kosten zu erheben.
- Die Gefahr eines Verlustes oder einer Beschädigung einer Lieferung trägt der Kunde. Auf ausdrücklichen Wunsch, kann die Firma LogoVision M.Seiss jedoch eine Transportversicherung abschließen, die den Kunden von einer Haftungspflicht entbindet.
- Rechnungen von der Firma LogoVision M.Seiss sind, soweit nicht Vorkasse vereinbart wurde, 14 Tage nach Ausstellung der Rechnung, ohne Abzug von Skonto und sonstige Abzüge zahlbar, spätestens jedoch unverzüglich nach erhalte der Ware oder Bereitstellung einer erfolgten Dienstleistung durch Fa. LogoVision M.Seiss. Im Falle von Teillieferungen gemäß C3 ist nur der jeweilige Kostenanteil zu tragen.
- Im Falle von Zahlungsverzug des Vertragspartners behält es sich die Firma LogoVision M.Seiss vor, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Firma LogoVision M.Seiss bleibt der Nachweis eines höheren durch den Verzug entstandenen Schadens, dem Vertragspartner der Nachweis eines niedrigeren Verzugsschadens der Firma LogoVision M.Seiss vorbehalten.
- Ab der ersten Mahnung berechnet die Firma LogoVision M.Seiss jeweils eine Bearbeitungsgebühr von 3 EUR.
- Der Vertragspartner kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von der Firma LogoVision M.Seiss ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
E Gewährleistungen
- Im Falle von Mängeln der Vertragswaren oder im Falle des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften ist die Firma LogoVision M.Seiss nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlenden Gegenstandes oder Ersatzlieferung berechtigt. Nach dem zweiten Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
- Für die Erstellung von Internetseiten gibt die Firma LogoVision M.Seiss die Gewährleistung, das diese mit der aktuellen Browsergeneration lesbar sind. Für eine Kompatibilität mit älteren Browsern muß der Kunde eventuelle Funktionseinbüssungen hinnehmen. Eine geringfügige unterschiedliche Darstellung gleicher Seiten auf Browsern verschiedener Versionen, Herstellern oder unter verschiedenen Betriebsystemen, Auflösungen oder Farbtiefen, hat der Vertragspartner hinzunehmen, wenn sie nicht die Funktion oder das Gesamtbild der Seite in inakzeptablem Maße beeinträchtigen.
- Offensichtliche Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung der Firma LogoVision M.Seiss schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel, die bei intensiver Überprüfung nicht sofort festgestellt werden können sind der Firma LogoVision M.Seiss innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Lieferung schriftlich mitzuteilen.
- Die Firma LogoVision M.Seiss ist berechtigt eine Überprüfung der Ware beim Kunden oder bei sich selbst durchzuführen, bevor die Firma LogoVision M.Seiss wirksame Schritte einleitet. Weigert sich der Kunde gegen diese Überprüfung, dann wird die Firma LogoVision M.Seiss von der Gewährleistung frei.
- Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Fehlbedienungen entstehen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht, wenn der Kunde Hinweise der Firma LogoVision M.Seiss missachtet oder nicht befolgt. Gleiches gilt, wenn ohne Rücksprache durch Eingriffe Dritter, Veränderungen an der Ware durchgeführt worden sind.
- Es gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungszeiträume von 12 Monaten (bei Geschäftskunden) bzw. 24 Monaten (bei Endkunden).
- Die Firma LogoVision M.Seiss gewährt keine Garantie, vom Hersteller gewährte Garantien bleiben davon unberührt.
- Im Falle von Nachbesserungen erwirbt die Firma LogoVision M.Seiss mit dem Erhalt der Ware Eigentum an der Ware.
- Die Garantie beschränkt sich auf die Hardware, eine Software-Garantie (Viren usw.) wird nicht geleistet. Bei System-Manipulationen durch Drittpersonen entfällt die Garantie. Weitergehende Ansprüche (Betriebsausfall usw.) sind ausgeschlossen.
- Die Datensicherung obliegt grundsätzlich dem Kunden. Bei Arbeiten an EDV-Systemen kommt die Firma LogoVision M.Seiss nicht für Datenverluste auf. Sicherungsmedien wie z.B. Streamerbänder sind regelmäßig durch den Kunden auf ihre ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Für eine solche Überprüfung durch die Firma LogoVision M.Seiss muss ein Auftrag des Kunden vorliegen.
F Service
- Eventuelle Fragen und die Inanspruchnahme von Service werden mit dem aktuell gültigen Stundensatz berechnet.
- Für Artikel erhalten Sie eine Garantie, dass bei Eingang der Lieferung die Ware in Ordnung ist. Für Dienstleistungen erhalten Sie eine 30tägige Funktionsgarantie.
- Einzelheiten über die Serviceleistungen der Firma LogoVision M.Seiss erhalten Sie auf Anfrage.
G Haftung
- Eine Haftung erfolgt maximal in der Höhe des Auftragwertes jedoch maximal in der Höhe des Betriebsvermögens.
- Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche des Vertragspartners gegenüber der Firma LogoVision M.Seiss, unabhängig von deren Rechtsgrund, wegen Mängeln oder Fehlern der Vertragswaren sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes solcher Schäden, die nicht an den Vertragswaren selbst, sondern durch ihre Benutzung, an Personen oder Sachen entstanden sind). Ferner ausgeschlossen sind Ansprüche aufgrund der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten, insbesondere Beratungs- und Aufklärungspflichten, einschließlich eines Verschuldens bei Vertragschluss. Das gleiche gilt für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
H Eigentumsvorbehalt
- Alle Lieferungen von der Firma LogoVision M.Seiss erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst mit dem Erhalt des Geldes an den Vertragspartner über.
- Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, vor der Bezahlung der Ware, diese zu verkaufen, verpfänden oder zu verändern.
- Ist der Vertragspartner mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt, dann darf der Vertragspartner nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Die Firma LogoVision M.Seiss ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zwecks anderweitiger Verwertung zurückzunehmen oder die Befugnis des Vertragspartners zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen.
I Vertraulichkeit und Datenschutz
- Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.
- Die Firma LogoVision M.Seiss wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bekannt gewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.
- Ihre Daten werden zu Werbezwecken nicht an Dritte weitergegeben.
J Verschiedenes
- Es gilt deutsches Recht.
- Die Firma LogoVision M.Seiss behält es sich vor, Aufträge aus moralischen Gründen abzulehnen. Hierzu gehören z. B. pornographische, rassistische oder andere menschenverachtende Inhalte oder Links zu Seite mit solchen Inhalten, die durch die Firma LogoVision M.Seiss erstellt werden sollen. Ferner ist es dem Vertragspartner nicht gestattet, zu den durch die Firma LogoVision M.Seiss erstellten Seiten eigenhändig solche Seiten hinzuzufügen.
- Für das Verwenden von Bildern, Texten, Klängen, etc., für die der Kunde kein Copyright besitzt, muss der Kunde haften, insofern er diese Materialien an die Firma LogoVision M.Seiss leitet um diese im Internet zu veröffentlichen.
- Für etwaige andere Verletzungen von internationalen Gesetzen auf seiner Homepage hat der Vertragspartner zu haften. Hierzu gehören z. B. neben J3 auch die Verwendung von Produkt- und Firmennamen, die registriert sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.
- Gerichtsstand ist Nienburg (Weser).